Was trifft auf Sie zu?

Hinweis: Betriebsinhaber, die Schutzrechte auf ihren eigenen Namen angemeldet haben, werden nicht als private Erfinder gesehen, wenn die zugrundeliegende Erfindung in den Geschäftsbereich ihres Unternehmens fallen.

Bei Erfindungen von Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Erfindung freigegeben haben (§ 8 ArbnErfG).

Was trifft auf Sie zu?

Hinweis: Die Patente und Gebrauchsmuster müssen in Kraft bzw. Patentanmeldungen anhängig sein.

Ihr Ergebnis:

Ja, Sie erfüllen die Voraussetzungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Sie haben Fragen? Gerne sind wir persönlich für Sie da:
Regierungspräsidium Stuttgart
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Telefon 0711 123-2602
E-Mail: info@pmz-bw.de
Sie haben Fragen? Gerne sind wir persönlich für Sie da:
Steinbeis-Transferzentrum Infothek
Telefon 07721 87865-3
E-Mail: schuelerwettbewerb@erfinderpreis-bw.de
Sie erfüllen die Voraussetzungen, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, da wir Sie individuell einem Wettbewerb zuordnen müssen:
Steinbeis-Transferzentrum Infothek
Telefon 07721 87865-3
E-Mail: schuelerwettbewerb@erfinderpreis-bw.de
Sie erfüllen die Voraussetzungen leider nicht.