Baden-Württemberg Stiftung gGmbH: Bewerbungsportal Artur-Fischer-Preis Artur Fischer Erfinderpreis

Fragen rund um den Erfinderpreis

Die Baden-Württemberg Stiftung organisiert zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Patent- und Markenzentrum BW (private Erfinder:innen) und der Steinbeis Transferzentrum Infothek (Schülerbereich) den Artur Fischer Erfinderpreis.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über unser Bewerbungsportal und ist kostenfrei. Bis zum Bewerbungsschluss am 28. Februar müssen alle Daten im Portal eingegeben und die Bewerbung über den letzten Bearbeitungsschritt abgeschlossen werden.

 

Bewerben können sich private Erfinder:innen aus Baden-Württemberg und private Erfinder:innen, deren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg liegt. Außerdem muss ein vom Patentamt geprüftes oder recherchiertes Schutzrecht vorliegen.

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Preiskomitee. Bewertet wird nach den drei Kriterien: Innovationspotenzial, Nutzen für die Allgemeinheit und Initiative bei der Umsetzung.

Eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung darf noch nicht stattgefunden haben. Ein auf der Erfindung beruhendes Produkt oder Verfahren darf deshalb erst nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Markt sein.

Im Bereich private Erfinder:innen gibt es folgende Preisgelder:
1. Preis 10.000,- Euro
2. Preis 7.500,- Euro
3. Preis 5.000,- Euro
Zusätzlich gibt es den mit 5.000 Euro dotierten „Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer“. Neben der Anerkennung durch die Preisverleihung bietet der Wettbewerb ein Forum zum Austausch zwischen Erfinder:Innen und Unternehmen.

Zunächst registrieren Sie sich im Bewerbungsportal. Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie von uns per Mail einen Benutzernamen zugewiesen. Mit diesem Benutzernamen und dem von Ihnen festgelegen Passwort können Sie sich dann im Portal einloggen.

Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre beim Registrierungsprozess verwendete E-Mail-Adresse und das Passwort. Passwörter können zurückgesetzt und im selben Browserfenster neu vergeben werden.

Passwort zurücksetzen

Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. In seltenen Fällen werden Nachrichten systembedingt blockiert, dann wenden Sie sich bitte an das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (bewerbung@erfinderpreis-bw.de).

Möglicherweise verhindert eine Browser- oder Zugriffseinstellung die optimale Funktionsweise. Im Bewerbungsportal eingegebene Daten werden mit Klick auf Speichern und weiter übernommen. Bei Problemen versuchen Sie es mit einem anderen Browser.

Ja. Eine erneute Teilnahme ist möglich, allerdings darf der Anmeldetag der Patentanmeldung bzw. des Gebrauchsmusters nicht zu lange zurückliegen.

Siehe quick-check.

Sie können sich auch mit einer bereits bei einem anderen Wettbewerb ausgezeichneten Erfindung bei uns bewerben. Jedoch darf die Erfindung noch nicht wirtschaftlich verwertet sein.

Siehe quick-check.

Sie können mehrere Dateien wie Grafiken oder PDF-Dokumente hochladen, allerdings sollten diese jeweils nicht größer als 5MB sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch in einem einzelnen PDF-Dokument zusammengefasst werden.

Inhalt und der Gliederung kann frei ausgestaltet werden und kann beispielsweise folgendes enthalten: Angaben zum Innovationspotenzial der Erfindung, Angaben zum Nutzen für die Allgemeinheit und Angaben zur Initiative bei der Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der Bewerbung und Fotos.

  • bei erteilten Patenten: die Patentschrift
  • bei offengelegten Patentanmeldungen:
  • die Offenlegungsschrift sowie
  • den ersten Prüfungsbescheid bzw.
  • den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften
  • bei unveröffentlichten Patentanmeldungen:
  • die Patentanmeldung sowie 
  • den ersten Prüfungsbescheid bzw. 
  • den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften

Das Arbeitnehmerfindergesetz ist ein Gesetz (ArbnErfG), das Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen angestellter Erfinder:innen regelt.
Nach § 8 ArbnErfG kann auch eine freie Erfindung vorliegen. In der Regel ist der Arbeitgeber, i.B. vor einer Schutzrechtsanmeldung, zu informieren. Für jede/ Erfinder:in ist es daher wichtig sich früh mit dieser Thematik (i.d.R. Meldepflicht) zu befassen, um späteren Ärger zu vermeiden.

Nach Abschluss der Bewerbung ist eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen. Im Anschluss an das Ergebnis der Jurysitzung werden Sie zeitnah informiert. Die Platzierungen werden bei der Preisverleihung vor Ort bekannt gegeben.