Seit 2001 gibt es den Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg. Die cleversten Erfindungen werden alle zwei Jahre bei einer feierlichen Festveranstaltung mit dem Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg ausgezeichnet. Außerdem gibt es Preisgelder zu gewinnen. Private Erfinder:innen können auf diesen Seiten per Onlinebewerbung teilnehmen. Private Erfinder:innen können Ihre Bewerbung hier einreichen: Bewerbungsportal
Die Baden-Württemberg Stiftung organisiert zusammen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Patent- und Markenzentrum BW (private Erfinder:innen) und der Steinbeis Transferzentrum Infothek (Schülerbereich) den Artur Fischer Erfinderpreis.
Bewerben können sich private Erfinder:innen aus Baden-Württemberg und private Erfinder:innen, deren Arbeitsplatz in Baden-Württemberg liegt. Außerdem muss ein vom Patentamt geprüftes oder recherchiertes Schutzrecht vorliegen.
Bis zum Bewerbungsschluss am 28. Februar 2025 müssen alle Daten im Portal eingegeben und die Bewerbung über den letzten Bearbeitungsschritt abgeschlossen werden.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury. Bewertet wird nach den drei Kriterien: Innovationspotenzial, Nutzen für die Allgemeinheit und Initiative bei der Umsetzung.
Eine wirtschaftliche Verwertung der Erfindung darf noch nicht stattgefunden haben. Ein auf der Erfindung beruhendes Produkt oder Verfahren darf deshalb erst nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Markt sein.
Der Preis ist mit insgesamt mit insgesamt über 36.000 Euro dotiert (einschließlich Schüler:innen). Im Bereich private Erfinder:innen gibt es folgende Preisgelder:
1. Preis 10.000,- Euro
2. Preis 7.500,- Euro
3. Preis 5.000,- Euro
Zusätzlich gibt es den mit 5.000,- Euro dotierten „Sonderpreis Ressourcen-Effizienz der Unternehmensgruppe fischer“. Neben der Anerkennung durch die Preisverleihung bietet der Wettbewerb ein Forum zum Austausch zwischen Erfinder:innen und Unternehmen.
Zunächst registrieren Sie sich im Bewerbungsportal. Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie von uns per Mail einen Benutzernamen zugewiesen. Mit diesem Benutzernamen und dem von Ihnen festgelegen Passwort können Sie sich dann im Portal einloggen.
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre beim Registrierungsprozess verwendete E-Mail-Adresse und das Passwort. Passwörter können zurückgesetzt und im selben Browserfenster neu vergeben werden.
Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. In seltenen Fällen werden Nachrichten systembedingt blockiert, dann wenden Sie sich bitte an das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (bewerbung@erfinderpreis-bw.de).
Möglicherweise verhindert eine Browser- oder Zugriffseinstellung die optimale Funktionsweise. Im Bewerbungsportal eingegebene Daten werden mit Klick auf Speichern und weiter übernommen. Bei Problemen versuchen Sie es mit einem anderen Browser.
Ja. Eine erneute Teilnahme ist möglich, allerdings darf der Anmeldetag der Patentanmeldung bzw. des Gebrauchsmusters nicht zu lange zurückliegen.
Siehe quick-check.
Sie können sich auch mit einer bereits bei einem anderen Wettbewerb ausgezeichneten Erfindung bei uns bewerben. Jedoch darf die Erfindung noch nicht wirtschaftlich verwertet sein.
Siehe quick-check.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular, die schutzrechtbezogenen Unterlagen (s. nächste Frage) sowie einen Bericht von maximal 6 Seiten über die Erfindung. Gerne können Fotos, Skizzen etc. darin enthalten sein.
Inhalt und der Gliederung kann frei ausgestaltet werden und kann beispielsweise folgendes enthalten: Angaben zum Innovationspotenzial der Erfindung, Angaben zum Nutzen für die Allgemeinheit und Angaben zur Initiative bei der Umsetzung sowie eine Zusammenfassung der Bewerbung und Fotos.
Sie können mehrere Dateien wie Grafiken oder PDF-Dokumente hochladen, allerdings sollten diese jeweils nicht größer als 5MB sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch in einem einzelnen PDF-Dokument zusammengefasst werden.
bei erteilten Patenten: die Patentschrift
bei offengelegten Patentanmeldungen:
- die Offenlegungsschrift sowie
- den ersten Prüfungsbescheid bzw.
- den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften
bei unveröffentlichten Patentanmeldungen:
- die Patentanmeldung sowie
- den ersten Prüfungsbescheid bzw.
- den amtlichen Recherchebericht und die darin aufgeführten Druckschriften
Das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmer:innen im Falle einer Erfindung oder eines technischen Verbesserungsvorschlags.
Nach § 8 ArbnErfG kann auch eine freie Erfindung vorliegen. In der Regel ist der Arbeitgeber, i.B. vor einer Schutzrechtsanmeldung, zu informieren. Für jede/n Erfinder:in ist es daher wichtig sich früh mit dieser Thematik (i.d.R. Meldepflicht) zu befassen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Nach Abschluss der Bewerbung ist eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen. Im Anschluss an das Ergebnis der Jurysitzung werden Sie zeitnah informiert. Die Platzierungen werden bei der Preisverleihung vor Ort bekannt gegeben.
Die Teilnahme ist kostenlos.